ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Kosmetiklabor Swoboda e.U., FN 369559w
mit Sitz in 2481 Achau, Hauptstraße 38/G1
Stand: 19.1.2022
Präambel
Das Kosmetiklabor Swoboda e.U. ist ein im Firmenbuch des Landesgerichtes Wiener Neustadt zu FN 369559w eingetragenes Unternehmen mit dem Geschäftszweig der Erzeugung von kosmetischen Artikeln und den Betrieb eines chemischen Laboratoriums. Der Tätigkeitsbereich umfasst die Lohentwicklung von Rezepturen für Klein- und Mittelbetriebe, die Lohnproduktion in Kleinmengen, die Qualitätskontrolle und Analyse von Fertigprodukten. Das Anbot richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Private.
1. Allgemeines: Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Besteller und dem Kosmetiklabor Swoboda e.U. (nachfolgend kurz „Kosmetiklabor Swoboda“) geschlossenen Verträge über Entwicklung, Produktion bzw. Erzeugung, den Vertrieb, der Analyse und der Lieferung von kosmetischen Artikeln sowie deren Grundstoffen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn das Kosmetiklabor Swoboda ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt hat. Entgegenstehenden und zusätzlichen Bedingungen des
Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kosmetiklabors Swoboda und gelten diese auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers dessen Bestellung vorbehaltlos ausgeführt wird.
2. Annahme und Vertragsschluss: Angebote des Kosmetiklabors Swoboda sind unverbindlich und freibleibend, der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Kosmetiklabor Swoboda zustande. Es obliegt dem Besteller den Inhalt der Auftragsbestätigung zu überprüfen und allfällige Abweichungen zu seinem Auftrag/Bestellung unverzüglich bekannt zu geben. Werden im Zuge der Beauftragung vom Besteller Roh-/Grundstoffe bzw. Verpackungsmaterialien übergeben – welche dem Auftrag zugrunde zu legen sind – sind diese vom Kosmetiklabor Swoboda nicht auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, sodass das Kosmetiklabor Swoboda für allfällige Abweichungen in natura nicht einzustehen hat. Es obliegt vielmehr dem Besteller, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlichen Bescheinigungen (wie z.B. gültiges Analysenzertifikat des Rohstoffherstellers) beizuschaffen und bereitzustellen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist das Kosmetiklabor Swoboda berechtigt, vom Vertrag leistungsfrei zurückzutreten und gelten sodann die Rechtsfolgen gemäß Punkt 8. dieser AGB. Darüber hinaus ist das Kosmetiklabor Swoboda – alternativ hiezu – berechtigt, die notwendigen Bescheinigungen und Analysezertifikate selbst einzuholen. Der daraus resultierende Mehraufwand (an Produktion, Material, Arbeitszeit, Fahrtkosten, Manipulationskosten etc.) ist ohne Abzug vom Besteller zu tragen. Im Einzelfall ist das Kosmetiklabor Swoboda auch ermächtigt, die Roh- und Grundstoffe ohne die notwendigen Bescheinigungen und Analysezertifikate im Auftrag des Beststellers zu verarbeiten bzw. bearbeiten, wobei für das Ergebnis jedoch bloß für vorsätzliches Handeln gehaftet wird und das Kosmetiklabor Swoboda darüber hinaus keine Haftung und Warnpflicht trifft. Nebenabreden und schriftliche Abänderungen des Vertragsinhalts bedürfen zudem der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung des Kosmetiklabor Swoboda.
3. Muster und Rezepturen: Das Kosmetiklabor Swoboda behält sich sämtliche Urheber- sowie Schutzrechte an allen Eigenmustern und Eigenrezepturen etc. vor und dürfen diese nur mit schriftlicher Einwilligung des Kosmetiklabors Swoboda verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Soweit im Lieferumfang Eigenprodukte enthalten sind, wird dem Besteller von Seiten des Kosmetiklabors Swoboda das (nicht ausschließliche) Recht eingeräumt, diese im Rahmen des gewöhnlichen Gebrauchs zu nutzen. Alle sonstigen Urheber-, Marken- und Patentrechte des Kosmetiklabors Swoboda bleiben hievon unberührt. Die Vergabe von Unterlizenzen ist jedenfalls untersagt. Der Besteller darf weder gelieferte Eigenprodukte vervielfältigen oder verändern, bei Zuwiderhandeln erlischt jegliche Gewährleistungs-/Garantie-verpflichtung seitens des Kosmetiklabors Swoboda.
4. Kostenvoranschläge: Kostenvoranschläge des Kosmetiklabors Swoboda stellen lediglich eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Herstellungs- bzw. Lieferungskosten dar. Das Kosmetiklabor Swoboda übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages. Ergibt sich im Zuge der beauftragten Arbeiten/Lieferung, dass diese nicht ohne eine Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so ist das Kosmetiklabor Swoboda berechtigt, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
5. Verarbeitungsvoraussetzungen: Wenn das Kosmetiklabor Swoboda die Lohnproduktion für den Beststeller vornimmt und hiefür Gebinde- oder Packmittel zur Durchführung der beauftragten Arbeiten übergeben werden, ist das Kosmetiklabor Swoboda bloß verpflichtet, die übergebenen Gebinde und Packmittel auf offenkundige Mängel zu überprüfen. Darüber hinaus ist das Kosmetiklabor Swoboda berechtigt, beschädigte oder verschmutzte Werkstoffe auf Kosten des Bestellers an diesen zurückzuübermitteln und ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
6. Zahlungsbedingungen, Teilrechnungen: Wie unter Punkt 2. ausgeführt, kommt der gültige Vertragsabschluss erst durch die Auftragsbestätigung des Kosmetiklabors Swoboda zustande (welche auch im elektronischen Wege per Fax oder per E-Mail erfolgen kann) und ist das Kosmetiklabor Swoboda bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, berechtigt, Teilrechnungen an den Besteller in Rechnung zu stellen. Die Preise gelten ab Lager, ohne Fracht-/Versandkosten und ohne Mehrwertsteuer. Bei Erstlieferung an den Beststeller ist das Kosmetiklabor Swoboda berechtigt, erst nach Vorauskasse zu liefern. Die Versandkosten sowie die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungstellung sind sodann in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ein Skontoabzug ist nur bei einer gesondert schriftlichen Vereinbarung in der Auftragsbestätigung zulässig.
Die Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnung an das Kosmetiklabor Swoboda zu leisten, soweit sich aus den Rechnungen oder Auftragsbestätigungen kein anderes Zahlungsziel ergibt.
7. Zahlungsverzug: Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in jeweils gesetzlicher Höhe als vereinbart. Ist der Besteller Unternehmer, so gelten Unternehmenszinsen geschuldet. Ist der Besteller Verbraucher so gelten die Verzugszinsen gemäß ABGB. Darüber hinaus behält sich das Kosmetiklabor Swoboda vor, allfällige höhere Verzugsschäden gesondert geltend zu machen und ist das Kosmetiklabor Swoboda berechtigt, allfällige gewährte Rabatte zu widerrufen und hat der Besteller die Kosten allfälliger Betreibungsschritte (durch Inkassoinstitut, rechtsanwaltliche Mahnschreiben etc.) im Rahmen der geltenden Inkassoverordnung zu ersetzen.
8. Eigentumsvorbehalt, Vertragsstrafe: Bis zur Erfüllung aller Forderungen des Kosmetiklabors Swoboda, bleibt die gelieferte Ware in ihrem Eigentum. Für den Fall des Vertragsbruchs durch den Besteller behält sich das Kosmetiklabor Swoboda das Recht vor, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die bereits gelieferte Ware einzuziehen und sohin vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall, sowie im Falle eines unberechtigten Vertragsrücktrittes durch den Besteller, ist dieser verpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatzbetrag in Höhe von 40 % des gesamten Auftragsvolumens gemäß Auftragsbestätigung zu leisten. Die Pönale ist darin begründet, dass Kosmetiklabor Swoboda aufgrund einer individuellen Bestellung produziert und liefert. Der Ausfall eines Auftrags zur Lieferung führt sohin unmittelbar zu Schäden aus entgangenem Gewinn (sofern kein alternativer Vertragsabschluss zustande kam).
9. Lieferzeiten/Lieferfristen: Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Verzögert sich die Lieferung durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse vorübergehend, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
10. Gewährleistung, Verkürzung über die Hälfte, Irrtumsanfechtung: Produktionsbedingte Abweichungen des Endprodukts im Vergleich zur Auftragserteilung stellen keine Mängel dar, sodass diesbezüglich sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind.
Ist der Besteller Unternehmer, hat das Kosmetiklabor Swoboda nur dann Gewähr zu leisten, wenn der Besteller seiner Mängelrügepflicht nach § 377 UGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen, soferne der Besteller sie nicht ausdrücklich im Zuge der Abnahme/Übernahme vorbehalten bzw. angezeigt hat.
Durch Unterfertigung der Übernahmebestätigung/des Lieferscheins bestätigt der Besteller ferner, dass die gelieferten Produkte und erbrachten Arbeiten fehlerfrei und unbeschädigt sind. Soferne tatsächlich ein von dem Kosmetiklabor Swoboda zu vertretender Mangel vorliegt, ist dieses berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Zur Verbesserung ist das Kosmetiklabor Swoboda bloß verpflichtet, wenn dies zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist und hat der Besteller darüber hinaus eine angemessene Frist hiefür zu gewähren. Ist eine Verbesserung untunlich bzw. unmöglich, kann der Besteller nach seiner Wahl den sekundären Gewährleistungsbehelf der Preisminderung fordern oder vom Vertrag zurücktreten (Wandlung). Ist der Besteller Unternehmer verjähren die Gewährleistungs-Ansprüche ein Jahr nach Ablieferung bzw. Abnahme. Für den Fall, dass der Besteller Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Der unternehmerische Vertragspartner verzichtet jedenfalls im Sinne der Bestimmungen des § 351 UGB auf die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes (laesio enormis §§ 934f ABGB). Darüber hinaus wird die Irrtumsanfechtung des Vertrages durch den unternehmerischen Vertragspartner im Sinne des § 871 ABGB ausgeschlossen.
11. Haftung: Das Kosmetiklabor Swoboda haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bloß für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, soferne sie typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Beratungen bzw. Beratungsleistungen erfolgen unverbindlich, die übermittelten Informationen basieren auf dem gegenwärtigen Stand der Fachkenntnisse des Kosmetiklabors Swoboda und der ihnen zuzurechnenden Mitarbeiter. Schadenersatzansprüche aus von dem Kosmetiklabor Swoboda zu vertretenden Mängel sind ausgeschlossen, soferne das Kosmetiklabor Swoboda an allfälligen Schäden kein Verschulden trifft.
Das Kosmetiklabor Swoboda haftet nicht für Folgeschäden, Schäden aus entgangenem Gewinn, für Betriebsunterbrechungsschäden oder Schäden aus Datenverlust.
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind vom Besteller jedenfalls innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, widrigenfalls diese verjährt sind.
Tritt der Schaden bei einem Besteller ein, der das fehlerhafte Produkt überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat, sind nicht die Vorschriften des PHG, sondern die Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in Verbindung mit jenen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) anzuwenden. Die Haftung für ein solches Produkt richtet sich daher nach den Bestimmungen zur Mängelrüge (§ 377 UGB), zur Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB) und zum Schadenersatz (§§ 1293 ff ABGB). Die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers nach dem PHG ist in diesem Fall sohin ausgeschlossen.
Gegenüber unternehmerischen Vertragspartnern ist die Haftung des Kosmetiklabors Swoboda jedenfalls beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag der durch das Kosmetiklabor Swoboda abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Bei Versendungskäufen schuldet das Kosmetiklabor Swoboda bloß die ordnungsgemäße Versendung, die Gefahr des Transportes geht ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Spedition auf den Besteller über.
12. Zahlungsverzug: Bei auch nur teilweisem Zahlungsverzug des Bestellers ist das Kosmetiklabor Swoboda berechtigt, seine Arbeiten ohne Ankündigung sofort einzustellen und nach fruchtlosem Verstreichen einer schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) zu setzenden Nachfrist an den Besteller, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch bei Teilrechnungen gemäß Punkt 6. dieser AGB.
13. Datenschutz: Der Besteller stimmt zu, dass folgende persönliche Daten, nämlich Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer, E-Mail Adresse, Liefer- und Rechnungsadresse sowie die Konto- bzw. Kreditkartendaten zum Zweck der Vertragserfüllung und Abwicklung der Bestellung sowie für eigene Werbezwecke (ausgenommen Konto- bzw. Kreditkartendaten), z.B. die Zusendung von Werbezusendungen, Newslettern, Produktinformationen oder sonstigen unternehmensbezogenen Informationen vom Kosmetiklabor Swoboda automationsunterstützt ermittelt, verarbeitet und gespeichert werden.
Das Kosmetiklabor Swoboda schützt und respektiert die persönlichen Daten und deren Sicherheit. Das Kosmetiklabor Swoboda verwahrt und verarbeitet diese Daten ordnungsgemäß im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO). Soweit gesetzlich zulässig, haftet das Kosmetiklabor Swoboda nicht für Schäden aus der Nutzung elektronischer Übertragungsmittel, insbesondere für Schäden aufgrund von Fehlern oder Verzögerungen bei der Zustellung von Nachrichten oder Manipulationen durch Dritte oder Software oder Übertragung von Viren.
Der Besteller stimmt dem Erhalt von Nachrichten von dem Kosmetiklabor Swoboda über deren Produkte, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen mittels Werbe-Emails, Postsendungen und Newsletter ausdrücklich zu.
Der Besteller kann seine Zustimmung zum Erhalt solcher Emails jederzeit durch entsprechende Mitteilung an das Kosmetiklabor Swoboda widerrufen.
14. Gerichtstand/anzuwendendes Recht: Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtstand wird das am Firmensitz des Kosmetiklabors Swoboda sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der Erfüllungsort ist 2481 Achau.
15. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültigen/undurchführbaren Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt.